Sie sind hier: Lingenau > Gemeinde > Aktuelles
DeutschEnglishFrancais
22.5.2013 : 14:30 : +0200

Öffentliche Bekanntmachung

Bodenschätzung

In der Katastralgemeinde Lingenau wird ab 20.08.2012 eine Überprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzung gem. § 2 Abs. 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970, BGBl.Nr. 233/1970, durchgeführt. Dabei wird die nachhaltige Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen an Ort und Stelle aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Boden, Klima, Gelände, etc.) festgestellt. 

Nach § 10 Abs. 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte verpflichtet, den mit den Arbeiten zur Durchführung dieses Bundesgesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten dieser Flächen im notwendigen Ausmaß zu gestatten und die hierbei erforderlichen Maßnahmen, zum Beispiel Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. 

Bregenz, am 31.07.2012 

Peter Geiger
(Vorstand des Finanzamtes)

Informationsabend:

Hierzu findet am Donnerstag, 9. August 2012 um 20.00 Uhr im Kulturraum der Gemeinde Lingenau eine Vorbesprechung über die Überprüfung gem. §2 Bodenschätzungsgesetz 1970 in der Katastralgemeinde Lingenau im Besonderen für die Landwirte statt.

Sie haben Gelegenheit, sich über den Zweck und die Art der Durchführung der amtlichen Bodenschätzung genauestens zu informieren. Die Bodenschätzung bildet durch die Feststellung der natürlichen Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen die wichtigste Grundlage für die Einheitswertbewertung. Sie ist hiemit wesentlich  für die Erstellung des Einheitswertes der landwirtschaftlichen Betriebe. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, dieser wichtigen Arbeit Ihre besondere Teilnahme, Unterstützung und Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Alter:
275 Tage
Datum:
Montag, 20. August 2012