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18.5.2012 : 7:28 : +0200

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www.vorarlberg.at

Jugendgesetz

Die wichtigsten Regelungen

Besitz, Erwerb und Konsum von Alkohol:

  • Bis 16 Jahre: In der Öffentlichkeit verboten!
  • 16 bis 18 Jahre: Prinzipiell erlaubt, jedoch verboten sind
    • gebrannte alkoholische Getränke.
    • Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten (sowohl selbst gemischte
      Getränke als auch Alkopops).

Besitz, Erwerb und Konsum von Tabak:

  • Bis 16 Jahre: In der Öffentlichkeit verboten!
  • 16 bis 18 Jahre: Erlaubt.

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