Soziales
Familie.
Jugend.
Medizinische Versorgung.
Pflegedienste.
Krankenpflege.
Mobiler Hilfsdienst.
Lebenshilfe.
Logopädische Praxis.
Physiotheraphie Natter.
aks.
ifs.
Mobiler Hilfsdienst
Die ausgebildeten HelferInnen unterstützen betagte oder behinderte Menschen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, in der Haushaltsführung, durch mitmenschliche Begleitung und pflegerische Handreichungen. Pflegende Angehörige werden durch den Mobilen Hilfsdienst entlastet.
Kosten
- € 9,30 pro Stunde
- € 13,30 pro Stunde am Samstag bzw. Sonntag
- € 45,00 pro Nacht (10:00 bis 7:00 Uhr)
Ansprechpartner
Sozialsprengel Vorderwald
Ingrid Oswald
Telefon +43 5513/41 01-15
hauskrankenpflege@sozialsprengel-vorderwald.at
Luise Meusburger
Telefon +43 5513/62 25
Essen auf Rädern
Eine warme Mahlzeit wird am Mittag im Warmhaltegeschirr zugestellt. Das Essen wird vom Altersheim oder einem örtlichen Gastbetrieb zubereitet. Auf Anfrage wird auch Diätkost zubereitet.
Kosten
- € 8,00 inkl. Zustellung
- € 5,00 bei Selbstabholung
Ansprechpartner
Örtlicher Krankenpflegeverein oder
Sozialsprengel Vorderwald
Ingrid Oswald
Telefon +43 5513/41 01-15
hauskrankenpflege@sozialsprengel-vorderwald.at
Rufhilfe
Sie sichert die Eigenständigkeit älterer Menschen. In Notfällen kann auf Knopfdruck rasche Hilfe angefordert werden. Die Rufhilfe wird bei Ihrem Telefon installiert.
Kosten
Monatliche Miete von € 34,00.
Ansprechpartner
Rotes Kreuz
Telefon +43 5522/201-2020
rufhilfe@v.roteskreuz.at
Sozialsprengel Vorderwald
Ingrid Oswald
Telefon +43 5513/41 01-15
hauskrankenpflege@sozialsprengel-vorderwald.at
Kriterien für den begünstigten Zugang
- Bezug einer Ausgleichszulage
- Alleinstehend (keine unterhaltspflichtigen Angehörigen bzw. Lebensgemeinschaften)
- Kein frei verfügbares Einkommen
Wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann das Rote Kreuz die Rufhilfe dem Kunden um derzeitig € 10,00 monatlich zur Verfügung stellen und die Differenz dem Amt der Vorarlberger Landesregierung verrechnen.
Ob die Kriterien erfüllt werden, muss belegt werden durch
- Kopie des Pensionsbescheides (Ausgleichszulage)
- Eigenbestätigung des Kunden (allein stehend, keine unterhaltspflichtigen Angehörigen, kein frei verfügbares Vermögen)
- Bestätigung der Wohnsitzgemeinde (dass Sie alleine leben)
Bei entsprechendem Interesse setzen Sie sich mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Ansprechpartner
Gemeindeamt Lingenau
Carmen Steurer
Telefon +43 5513/64 64-11
gemeinde@lingenau.at



