Sie sind hier: Lingenau > Soziales > Pflegedienste > Mobiler Hilfsdienst
DeutschEnglishFrancais
18.5.2012 : 7:34 : +0200

Soziales

Mobiler Hilfsdienst

Die ausgebildeten HelferInnen unterstützen betagte oder behinderte Menschen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, in der Haushaltsführung, durch mitmenschliche Begleitung und pflegerische Handreichungen. Pflegende Angehörige werden durch den Mobilen Hilfsdienst entlastet.

Kosten

  • € 9,30 pro Stunde
  • € 13,30 pro Stunde am Samstag bzw. Sonntag
  • € 45,00 pro Nacht (10:00 bis 7:00 Uhr)

Ansprechpartner

Sozialsprengel Vorderwald

Ingrid Oswald
Telefon +43 5513/41 01-15
hauskrankenpflege@sozialsprengel-vorderwald.at

Luise Meusburger
Telefon +43 5513/62 25

Essen auf Rädern

Eine warme Mahlzeit wird am Mittag im Warmhaltegeschirr zugestellt. Das Essen wird vom Altersheim oder einem örtlichen Gastbetrieb zubereitet. Auf Anfrage wird auch Diätkost zubereitet.

Kosten

  • € 8,00 inkl. Zustellung
  • € 5,00 bei Selbstabholung

Ansprechpartner

Örtlicher Krankenpflegeverein oder

Sozialsprengel Vorderwald
Ingrid Oswald
Telefon +43 5513/41 01-15
hauskrankenpflege@sozialsprengel-vorderwald.at

Rufhilfe

Sie sichert die Eigenständigkeit älterer Menschen. In Notfällen kann auf Knopfdruck rasche Hilfe angefordert werden. Die Rufhilfe wird bei Ihrem Telefon installiert.

Kosten

Monatliche Miete von € 34,00.

Ansprechpartner

Rotes Kreuz
Telefon +43 5522/201-2020
rufhilfe@v.roteskreuz.at

Sozialsprengel Vorderwald
Ingrid Oswald
Telefon +43 5513/41 01-15
hauskrankenpflege@sozialsprengel-vorderwald.at

Kriterien für den begünstigten Zugang

  • Bezug einer Ausgleichszulage
  • Alleinstehend (keine unterhaltspflichtigen Angehörigen bzw. Lebensgemeinschaften)
  • Kein frei verfügbares Einkommen

Wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann das Rote Kreuz die Rufhilfe dem Kunden um derzeitig € 10,00 monatlich zur Verfügung stellen und die Differenz dem Amt der Vorarlberger Landesregierung verrechnen.

Ob die Kriterien erfüllt werden, muss belegt werden durch

  • Kopie des Pensionsbescheides (Ausgleichszulage)
  • Eigenbestätigung des Kunden (allein stehend, keine unterhaltspflichtigen Angehörigen, kein frei verfügbares Vermögen)
  • Bestätigung der Wohnsitzgemeinde (dass Sie alleine leben)

Bei entsprechendem Interesse setzen Sie sich mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Ansprechpartner

Gemeindeamt Lingenau
Carmen Steurer
Telefon +43 5513/64 64-11
gemeinde@lingenau.at