Heizkostenzuschuss PLUS

Im Zeitraum vom 06. März bis 31. Mai kann der neue Heizkostenzuschuss PLUS auf dem Gemeindeamt beantragt werden.

Wer bereits den Heizkostenzuschuss erhalten hat, bekommt den „PLUS“ automatisch ab 06. März ausbezahlt, ebenso Bezieher/innen von Sozialhilfe. Die Einkommensgrenze wurden erhöht, um speziell Alleinerziehende und Alleinstehende zu unterstützen.