Brandgefahr: Waldbrandverordnung tritt in Kraft

Veröffentlichungsdatum31.07.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde, Startseite WEB
Feuer

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Brandgefahr derzeit stark erhöht. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat deshalb die 1. Waldbrandverordnung 2026 erlassen.

Bitte beachte die geltenden Bestimmungen und Verhaltensregeln.

Wichtige Verhaltensregeln:

  • Entzünde kein Feuer im Wald oder in Waldnähe.
  • Entzünde auch kein Feuer in Schilf- und Uferzonen.
  • Wirf keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer oder Zigaretten weg.
  • Gehe auch außerhalb der von der Waldbrandverordnung erfassten Waldgebiete und Gefährdungsbereiche besonders sorgfältig mit offenem Feuer um.
  • Verständige bei Rauchentwicklung oder dem Verdacht auf einen (Wald-)Brand umgehend den Feuerwehr-Notruf 122.

Verordnung_über_das_Verbot_des_Feuerentzündens_sowie_das_Rauchen_im_Wald_und_in_dessen_Gefährdungsbereich.pdf herunterladen (0.18 MB)