Energieregion-Förderungen 2026

1. Der Vorderwälder Energie-Stammtisch

Idee und Ziel

Am Stammtisch kommen die Menschen seit jeher zusammen – und unkompliziert ins Gespräch. Es wird diskutiert, erzählt und einander das Neueste zugetragen. In diesem Sinne startet 2026 der Vorderwälder Energie-Stammtisch. Dort sitzen wir miteinander gemeinsam am Tisch und können im Austausch den einen oder anderen handfesten Tipp mit nach Hause nehmen.

Ablauf

Der Energie-Stammtisch findet einmal im Monat (außer Juli/Aug./Dez.) in jeweils einer der neun Vorderwälder Gemeinden statt. Mit am Tisch sitzen Fachleute, die fundiert zum jeweiligen Thema Auskunft geben können. Das Thema jedes Stammtisches wird von der gastgebenden Gemeinde im Vorfeld ausgewählt und auf die aktuelle Situation sowie die Bedürfnisse des Ortes angepasst. Jeder Stammtisch wird mit einem eindrücklichen VorOrt-Beispiel oder einer Projektvorstellung kombiniert. Damit wird das Thema Energie sichtbar und (be-)greifbar.

Übers Jahr verteilt steht Interessierten der Stammtisch neun Mal zum Austausch offen. Zu einem Getränk am Stammtisch eingeladen sind Jung und Alt – kostenlos und ohne Anmeldung.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ort & Termin: jeweils wechselnd in einer Gemeinde der Energieregion Vorderwald. Details werden vorab veröffentlicht.
  • Dauer: ca. 1,5 – 2 Stunden
  • Begrüßung durch den/die Standort Bürgermeister*in
  • Teilnahme: frei und ohne Anmeldung
  • Organisation der Stammtische: Energieregion mit jeweils lokalen Ansprechpartner*innen (e5 Teams, Gemeindemitarbeiter*innen)


2. Förderung von Fahrradanhängern und Lastenräder

Mit der Verbreitung von Elektrofahrrädern ist die bewegte Topografie kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Förderung soll die Alltags-Nutzung von Fahrrädern als Ersatz fürs Auto unterstützen, z.B. für Einkaufsfahrten oder Kinderhol- und -bringdienste.

Kosten und Finanzierung:

Gefördert werden bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads

  • Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
  • Lastenanhänger mit max. 80,- Euro

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt.

Voraussetzungen:

  • Kauf bei einem niedergelassenen regionalen Fachhändler
  • Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig in Anspruch genommen werden.
  • Anhänger/Lastenfahrrad müssen den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen.

Deckelung der Energieförderungen 2026: max. 2,- Euro/Einwohner/Jahr

First come, first serve: die Förderungen werden nach Eintreffen der Anträge vergeben, bis der Fördertopf je Gemeinde erschöpft ist; es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen.

Förderantrag (651 KB) - .PDF