Gemeinde-Förderungen 2026

Musikschulbeitrag

  • bis zur Beendigung der Berufsausbildung (Schüler, Lehrlinge)    
  • 50% Förderanteil
  • Nach Erfüllung der Auflagen wird Förderbetrag direkt von Musikschulrechnung abgezogen


Geburtsvorbereitungskurs

  • pro Kind einmalig
  • 50% Förderanteil
  • Zahlungsbeleg erforderlich 


Förderung des „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende

Die Gemeinden unterstützen die umweltfreundliche Mobilität ihrer Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungseinrichtung besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, die Verbindung der Studierenden zur Region zu erleichtern und aufrechtzuerhalten.

Wer kann die Unterstützung beantragen:

Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, o.ä.)

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

  • Die Förderung gilt für Studierende unter 26 Jahren (es gelten die gleichen Bedingungen wie beim KlimaTicket Österreich Jugend). Neben dem KlimaTicket Österreich Jugend werden auch Klimatickets für einzelne Bundesländer (z.B. Tirol) gefördert. Das Klimaticket Vorarlberg wird nicht gefördert.
  • Antragstellende müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, die die Förderung ausbezahlt; der Wohnsitz muss für die Gültigkeitsdauer des KlimaTickets in der Fördergemeinde belassen werden; mit der Förderung stimmt der Förderwerber zu, dass Gemeindemitarbeiter*innen den Meldestatus zur Überprüfung – auch rückwirkend – einsehen dürfen.
  • Antragstellende bestätigen, dass sie keinen Fahrtzuschuss der öffentlichen Hand bzw. des Unternehmens/Arbeitgebers beziehen.
  • Für den Bezug der Förderung ist eine aktuelle Studienbestätigung und Meldebestätigung nachzuweisen, sowie die Rechnung für das Klimaticket und entweder das vorläufige Ticket bzw. ein Scann des KlimaTickets selbst vorzulegen.
  • Bei Ratenzahlungen wird erst am Ende der vollständigen Bezahlung des KlimaTickets und nach Vorlage sämtlicher Belege über die Teilzahlungen die Förderung gewährt.
  • Pro Person wird max. 1 Ticket pro Jahr gefördert. Zu Unrecht bezogene Förderungen werden zurückverlangt.

Höhe der Förderung:

Die Gemeinden fördern den Kauf des KlimaTickets Österreich bzw. eines Bundeslands (außer Vorarlberg) mit 50 % des Kaufpreises. Bei Bezug der Förderung ist es nicht möglich, das Ticket vor Ablauffrist zu stornieren.

Ablauf:

  • Antragstellende kommen mit den oben genannten Nachweisen und dem KlimaTicket zum Gemeindeamt.
  • Nach Prüfung durch die Gemeinde wird der Förderbetrag überwiesen.
  • First come, first serve: die Förderungen werden nach Eintreffen der Anträge vergeben, bis der Fördertopf je Gemeinde erschöpft ist; es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen.

Dauer:

01.01.2026 bis 31.12.2026

Förderantrag (651 KB) - .PDF