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Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) informiert, dass im Zeitraum von April bis November 2026 im Gemeindegebiet topographische Arbeiten durchgeführt werden.
Diese Arbeiten erfolgen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur topographischen Landesaufnahme gemäß Vermessungsgesetz und dienen der Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM).
Im Zuge der Erhebungen kann es notwendig sein, dass Mitarbeitende des BEV auch private Wege wie Feld- und Forstwege befahren. Dies ist gesetzlich zulässig: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen Organe der Vermessungsbehörde Grundstücke – mit Ausnahme von Gebäuden – betreten und, sofern es die Bewirtschaftung erlaubt, auch befahren (sogenannte „Legalservitut“).
Selbstverständlich werden alle Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Dabei wird besonders darauf geachtet, Beeinträchtigungen für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer so gering wie möglich zu halten.