Wer wird unterstützt?
Familien die Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe beziehen oder mit niedrigerem Einkommen gewährt die Gemeinde Lingenau eine Förderung auf die Beiträge der Schülerbetreuung. Grundlage hierfür ist die Tabelle der Einkommensgrenzen für den Mindesttarif in der Kinderbetreuung und im Kindergarten vom Amt der Vorarlberger Landesregierung.
Was wird gefördert?
- Beiträge für die Schülerbetreuung
Wann ist der Antrag zu stellen?
- Die Ermäßigung erhalten Sie ab dem Monat der Antragstellung für die Dauer des Schuljahres.
Voraussetzungen
- Einkommensnachweise sind jährlich zu Schulbeginn neu vorzulegen.
- Einkommensänderungen während des Schuljahres sind sofort zu melden.
Berechnungsbasis
Die Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Eltern (Lebensgemeinschaft).
Folgende Unterlagen werden für die Berechnung benötigt
- Lohn / Gehalt
- Kinderbetreuungsgeld
- Pension / Rente
- Arbeitslosengeld / Notstandshilfe
- Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, usw.)
- Unterhalt / Alimente
- Krankengeld
- andere Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen)
Die Familienbeihilfe(n) einschließlich Familienzuschuss nach dem Familienlastenausgleichsgesetz sowie für Sonderbedarf gewidmete Leistungen (Pflegegeld oder Pflegezuschuss) werden nicht miteingerechnet.
Bei selbstständig Erwerbstätigen wird 1/14 des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gilt der Beitragsgrundlagenbescheid der Bauernsozialversicherung.
Bei buchführenden Betrieben sind die Einkommenssteuerbescheide sowie Bilanzen einschließlich Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre maßgebend.
Die Unterlagen können beim Gemeindeamt Lingenau abgegeben oder mit E-Mail an gemeinde@lingenau.at übermittelt werden.