Schülerbetreuung

Die Schülerbetreuung der Gemeinde Lingenau bietet Schulkindern von 6 bis 14 Jahren der Volksschule Lingenau und der Mittel- und Musikmittelschule Lingenau nach Unterrichtsende Betreuung. Nach dem gemeinsamen Mittagstisch in unserem Schullokal können die Schüler:innen die Freizeit gemeinsam bis zum Nachmittagsunterricht, den Gegenstandbezogenen Lernzeiten (GLZ) oder bis zum Nachhauseweg gestalten.

Bei Schönwetter verbringen wir die Freizeit im Freien. Den Schüler:innen stehen aber auch die Lernlandschaften zur Verfügung, um zB zu basteln, zu spielen und ihre Hausaufgaben zu machen. 

Das Angebot an Schülerbetreuung außerhalb der Unterrichtszeit richtet sich nach dem Bedarf, der im Frühling erhoben wird. Die endgültige Anmeldung erfolgt im Sommer zusammen mit der Anmeldung zum Mittagessen.


Öffnungszeiten Volkschule 2024/2025

Mo GLZ bis 12:30 Uhr
Di Mittagsbetreuung ab 11:40 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn um 13:30 Uhr
Mi GLZ bis 12:30 Uhr, Mittagsbetreuung ab 12:30 bis 14:00 Uhr
Do GLZ bis 12:30 Uhr, Mittagsbetreuung ab 12:30 bis 14:00 Uhr
Fr    GLZ bis 12:30 Uhr

2024/2025 wurden nachmittags keine Betreuungseinheiten angeboten, da der Bedarf nicht gegeben bzw. zu gering war.

In den kleinen Ferien (Herbst, Weihnachts-, Semester-, Osterferien und Schulautonome Tage) findet 2024/2025 keine Schülerbetreuung statt. Im Sommer 2025 wird in den ersten fünf Wochen der Sommerferien eine Ferienbetreuung Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr für Volksschulkinder angeboten. Die Anmeldung hierfür erfolgt über das Wälderkinderportal (https://waelderkinder.com/) ab März 2025.

Öffnungszeiten Mittelschule 2024/2025

Mo bis Fr    Mittagsbetreuung ab 12:40 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn bzw. 14:20 Uhr
2024/2025 wurden nachmittags keine Betreuungseinheiten angeboten, da der Bedarf nicht gegeben bzw. zu gering war.

Mittagessen

Die Kinder erhalten auf Wunsch ein warmes Mittagessen in unserem Schullokal. Auch das Mitbringen einer Jause ist möglich, wenn kein Mittagessen gewünscht wird. Hierfür stehen Mikrowellenherde zur Verfügung, in denen diese bei Bedarf aufgewärmt werden können.

Ermäßigung der Schüler-Betreuungsleitungen (soziale Staffelung)

Wer wird unterstützt? 

Familien die Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe beziehen oder mit niedrigerem Einkommen gewährt die Gemeinde Lingenau eine Förderung auf die Beiträge der Schülerbetreuung. Grundlage hierfür ist die Tabelle der Einkommensgrenzen für den Mindesttarif in der Kinderbetreuung und im Kindergarten vom Amt der Vorarlberger Landesregierung.

Was wird gefördert?

  • Beiträge für die Schülerbetreuung

Wann ist der Antrag zu stellen? 

  • Die Ermäßigung erhalten Sie ab dem Monat der Antragstellung für die Dauer des Schuljahres. 

Voraussetzungen

  • Einkommensnachweise sind jährlich zu Schulbeginn neu vorzulegen.
  • Einkommensänderungen während des Schuljahres sind sofort zu melden.

Berechnungsbasis

Die Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Eltern (Lebensgemeinschaft). 

Folgende Unterlagen werden für die Berechnung benötigt

  • Lohn / Gehalt
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Pension / Rente
  • Arbeitslosengeld / Notstandshilfe
  • Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, usw.)
  • Unterhalt / Alimente
  • Krankengeld
  • andere Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen)

Die Familienbeihilfe(n) einschließlich Familienzuschuss nach dem Familienlastenausgleichsgesetz sowie für Sonderbedarf gewidmete Leistungen (Pflegegeld oder Pflegezuschuss) werden nicht miteingerechnet.

Bei selbstständig Erwerbstätigen wird 1/14 des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gilt der Beitragsgrundlagenbescheid der Bauernsozialversicherung. 

Bei buchführenden Betrieben sind die Einkommenssteuerbescheide sowie Bilanzen einschließlich Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre maßgebend.  

Die Unterlagen können beim Gemeindeamt Lingenau abgegeben oder mit E-Mail an gemeinde@lingenau.at übermittelt werden.

Ermäßigung des Mittagessen

Alle Kinder im Alter zwischen eins und fünfzehn Jahren, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte Sozialhilfe oder Grundversorgung beziehen.

Das Land Vorarlberg und die Gemeinden unterstützen jedes Mittagessen mit einem maximalen Betrag von 5,00 Euro.

Sie müssen nur einmal zu Beginn des Schuljahres einen Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe bzw. Grundversorgung bei der Gemeinde abgeben und dort auch zusätzlich einen Antrag auf Ermäßigung für den Betreuungsteil stellen. Eine Antragsstellung ist auch während des Jahres möglich. Je nach Kosten für das Mittagessen werden bis zu 5,00 Euro von Land und Gemeinde für den Essensbeitrag übernommen.

Betreuungspersonal

Unser Betreuungspersonal besteht aus Mitarbeiter:innen der Gemeinde sowie aus Pädagog:innen der Mittelschule. 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Bestellsystem für das Schullokal (www.schullokal.at), sowohl für das Mittagessen, als auch für die Betreuung. Die Essensbestellung kann zu Beginn des 2. Semesters angepasst werden.

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