Jugendgesetz

Die wichtigsten Regelungen

Besitz, Erwerb und Konsum von Alkohol:

  • Bis 16 Jahre: In der Öffentlichkeit verboten!
  • 16 bis 18 Jahre: Prinzipiell erlaubt, jedoch verboten sind gebrannte alkoholische Getränke sowie Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten (sowohl selbst gemischte Getränke als auch Alkopops).

Besitz, Erwerb und Konsum von Tabak:

  • Bis 16 Jahre: In der Öffentlichkeit verboten!
  • 16 bis 18 Jahre: Erlaubt.

Die Vollversion des Jugendgesetzes kann im Downloadbereich dieser Seite als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Downloadbereich

Übersicht
Vollversion