Energieregion-Förderungen

Klimaticket

Die Gemeinden unterstützen die umweltfreundliche Mobilität ihrer Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungseinrichtung besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, die Verbindung der Studierenden zur Region zu erleichtern und aufrechtzuerhalten.

Wer kann die Unterstützung beantragen:

Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, u.ä.)

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

  • Die Förderung gilt für Studierende unter 26 Jahren (es gelten die gleichen Bedingungen wie beim KlimaTicket Österreich Jugend).
  • Antragstellende müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, die die Förderung ausbezahlt; der Wohnsitz muss für die Gültigkeit des KlimaTickets in der Fördergemeinde belassen werden; mit der Förderung stimmt der Förderwerber zu, dass GemeindemitarbeiterInnen den Meldestatus zur Überprüfung – auch rückwirkend – einsehen dürfen
  • Antragstellende bestätigen, dass sie keinen Fahrtzuschuss der öffentlichen Hand bzw. des Unternehmens/Arbeitgebers beziehen.
  • Für den Bezug der Förderung ist eine aktuelle Studienbestätigung und Meldebestätigung nachzuweisen.
  • Zu Unrecht bezogene Förderungen werden zurückverlangt.
  • Es können nur KlimaTickets gefördert werden, die im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 gekauft wurden.

Höhe der Förderung:

Die Gemeinden fördern den Kauf des KlimaTickets Österreich Jugend mit 50 % des Kaufpreises (50 % sind derzeit 411 Euro). Bei Bezug der Förderung ist es nicht möglich, das Ticket vor Ablauffrist zu stornieren. 

Ablauf:

  • Antragstellende kommen mit den oben genannten Nachweisen und dem KlimaTicket zum Gemeindeamt.
  • Nach Prüfung durch die Gemeinde wird der Förderbetrag bar oder in Gutscheinen ausbezahlt bzw. überwiesen.

Dauer:

01.01.2024 bis 31.12.2024, pro Person wird max. 1 Ticket gefördert


Fahrradanhänger/Lastenfahrräder

Mit der Verbreitung von Elektrofahrrädern ist die bewegte Topografie kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Förderung soll die Alltags-Nutzung von Fahrrädern als Ersatz zum im Auto zurückgelegten Weg unterstützen, z.B. für Einkaufsfahrten oder Kinderhol- und bringdienste.

Kosten und Finanzierung

Gefördert werden bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads:

  • Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
  • Lastenanhänger mit max. 80,- Euro

Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

  • Kauf bei einem niedergelassenen regionalen Fachhändler
  • Anhänger/Lastenfahrrad muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form von Einkaufs-Gutscheinen der jeweiligen Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt. Die Förderung ist vorerst zeitlich nicht beschränkt. Für Transportfahrräder gibt es attraktive Bundesförderungen (Förderzeiträume beachten), weitere Infos: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-fahrraeder-und-e-transportraeder-2023/fahrzeuge-ladeinfrastruktur

Förderantrag (142 KB) - .PDF