Haus bauen

Bauen ist ein sehr umfangreiches Thema. Dazu gibt es in Lingenau einen Bauausschuss, einen Gestaltungsbeirat und als Baubehörde den Bürgermeister.

Bei Bauvorhaben in Lingenau gilt das Vorarlberger Baugesetz sowie die OIB-Richtlinien. Zusätzlich ist in Lingenau der Gesamtbebauungsplan 2018 einzuhalten (Ortskern-Plan). Kann dieser nicht eingehalten werden, muss auf der Gemeinde zusätzlich zum Bauantrag ein „Antrag auf Ausnahme des Gesamtbebauungsplan nach §35 des Raumplanungsgesetz“ schriftlich gestellt werden. Zudem ist vorab die Flächenwidmung des Grundstückes zu prüfen. 

Ablauf bei Einreichung eins Bauvorhabens:

  1.  Alle Bauvorhaben müssen bei der Gemeinde Lingenau eingereicht werden.
  2. Prüfung durch die Gemeinde, ob das Bauvorhaben ein freies, anzeigepflichtiges oder bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ist.
  3. Anschließen wenn erforderlich, wird der eingereichte Vorausplan in der monatlich stattfindenden Bauausschusssitzung mit dem Gestaltungsbeirat behandelt.
  4. Wird dem Bauvorhaben aus ortsbildlicher Sicht zugestimmt, erhält der Antragsteller von der Gemeinde per E-Mail oder Schreiben die Information, dass er einen Bauantrag unter Anschluss von Plänen (3-fach und in digitaler Form) bei der Gemeinde einreichen kann.
  5. Die Gemeinde überprüft die Übereinstimmung der Planunterlagen mit dem Ergebnis der Bauausschusssitzung und übermittelt den Bauantrag mit 3-facher Planausfertigung direkt an die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald. Nun ist die Baurechtsverwaltung für den weiteren Verlauf des Bauverfahren zuständig.

Entwürfe zu Bauvorhaben zur Behandlung im Bauausschuss benötigen folgende Inhalte:

  • Grundrisse
  • Darstellung der Geländesituation in den Grundrissen
  • Höhenlinien (Stufung 0,5 m) oder Höhenpunkte
  • Ansichten, Schnitte mit Bestandsgelände und geplantem Gelände
  • Beschreibung des Bauvorhabens inkl. Aussagen zur Materialisierung und deren Farben außen
  • In den Plänen ist eine farbliche Unterscheidung von Bestand, Abbruch und Neubau vorzunehmen
  • Lageplan mind. M 1:500 mit Nachbargebäuden
  • Zusätzlich sind die Unterlagen digital an gemeinde@lingenau.at zu übermitteln.

Planabweichungen

Für Planabweichungen während der Bauphase ist vor der Umsetzung, ein Ansuchen um Bewilligung von Planabweichungen gemäß § 35  des Baugesetz mit einem Deckplan (auch digital) auf der Gemeinde einzureichen.

Gefahrenzonenplan

2022 wurde der Gefahrenzonenplan vom Land Vorarlberg überarbeitet und bewilligt. Für alle Baumaßnahmen ist der Gefahrenzonenplan zu berücksichtigen. Ein Auszug dessen, kann bei der Gemeinde beantragt werden.

Baurechtsverwaltung Bregenzerwald

Die Gemeinde Lingenau ist mit März 2019 in die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald aufgenommen worden. Das Team der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald kümmert sich um die baurechtlichen Anliegen von Bürger/-innen und Gemeinden. Bei der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald handelt es sich um eine moderne Bürgerservicestelle für unsere Gemeinde und Bürger.

Flächenwidmung

Jeder Bürger hat die Möglichkeit über den „Vorarlberg Atlas“ zu prüfen, wie seine Grundstücke gewidmet sind. Möchte auf einem Grundstück etwas gebaut werden, ist in erster Linie zu prüfen, ob das Grundstück die passende Widmung vorweist.

Umwidmung

Anträge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind schriftlich vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen. Andere Personen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie vom Grundeigentümer schriftlich dazu ermächtigt oder berufsmäßige Parteienvertreter sind. Die laut Antragsformular erforderlichen Planunterlagen (Lageplan, Erschließungsplan) werden bei der Abgabe des Antrages im Gemeindeamt (Bauamt) erstellt und dem Antrag beigelegt.

Verfahren

  1. Die Sitzungen des Raumplanungsausschusses finden je nach Einreichungen statt. In dieser Sitzung wird der Antrag vom Ausschuss beurteilt. Sollten noch Erkundigungen erforderlich sein, werden diese vom Vorsitzenden des Raumplanungsausschusses oder dem Bauamt eingeholt.
  2. Der Beurteilung kann im Bedarfsfall eine Vorbesprechung des Antrages mit dem Amtssachverständigen für Baurecht und Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung vorausgehen.
  3. Die Beurteilung des Raumplanungsausschusses wird dem Antragsteller mitgeteilt.
  4. Bei positiver Beurteilung und Vorliegen einer nachgewiesenen Bebauungsabsicht (= genehmigungsfähige Baueinreichplanung) oder bei Abschluss eines entsprechenden Raumplanungsvertrages gemäß § 38 a Vlbg. Raumplanungsgesetz kann das Umwidmungsverfahren eingeleitet werden.
  5. Die Verfahrensart wird im Einzelfall je nach zeitlicher Ressource und Ausmaß/Umfang der Änderung des Flächenwidmungsplanes durch die Behörde (Gemeinde und Land Vorarlberg) festgelegt. (Dieses Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen).

Antrag auf Ausnahme des Flächenwidmungsplan nach § 22 des Raumplanungsgesetz

Der Gemeindevorstand kann nach § 22 des Raumplanungsgesetz aufgrund von Kleinräumigkeit eine Ausnahmebewilligung für die Errichtung eines Bauwerks erteilen, (im Ausmaß von 25m² inkl. Vordach). Dafür ist ein Antrag auf der Gemeinde einzureichen - siehe Formularsammlung BRV Bregenzerwald

Grundteilung

Die Zuständigkeit für Grundteilungen liegt in dem Gemeindevorstand, dafür muss ein schriftlicher Antrag sowie eine Vermessungsurkunde vorgelegt werden.


Zuständig


Portrait Sarina Berchtold
Kontaktdaten von Sarina Berchtold
Verwaltung
Sarina Berchtold
Hof 258
6951 Lingenau
Tel: +43 5513 6464 12
sarina.berchtold@lingenau.at

Formulare