Hundehaltung

Meldepflicht

Jeder Hundehalter, der in Lingenau einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Lingenau (Bürgerservice) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden  unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.

Hundekot - richtig entsorgt

Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel möglich. 

Leinenpflicht

In Lingenau wurde eine Leinenpflicht für bestimmte Bereiche verordnet. (siehe Verordnung)

Außerhalb dieses Bereiches ist vom Hundebesitzer darauf zu achten, dass Fußgänger immer ungehindert passieren können. Freilaufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus.

Hundeabgabe_Verordnung (1.88 MB)

Verordnung über das Halten von Hunden (3.74 MB)

Zuständig


Bechter Jenny
Kontaktdaten von Jenny Bechter
Bürgerservice, Verwaltung & Gemeindevertreterin
Jenny Bechter
Hof 258
6951 Lingenau
Tel: +43 5513 6464 11
jenny.bechter@lingenau.at

Warum möchte ich Teil der Gemeindevertretung sein?

Als Gemeindevertreterin freue ich mich, dass ich die große Chance bekomme in unserer Heimatgemeinde mitarbeiten und mitgestalten zu können.

Was will ich für die Gemeinde erreichen, für was möchte ich mich besonders einsetzten?

Ich möchte mich besonders für ein miteinander im Dorf und für einen Ort der Begegnung einsetzen. Lingenau soll ein Ort zum Leben sein.

Mein Lieblingsort in der Gemeinde Lingenau?

Auf dem Rotenberg

Was schätze ich an Lingenau?

Ich schätze es, dass Lingenau eine kleine Gemeinde mit vielen traditionellen Werten ist.