Haus bauen

Bauen ist ein sehr umfangreiches Thema. Dazu gibt es in Lingenau... 

  • eine Arbeitsgruppe für Bau & Raumplanung
  • einen Gestaltungsbeirat 
  • und als Baubehörde den Bürgermeister

Bei Bauvorhaben sind folgende rechtliche Grundlagen zu berücksichtigen:

Zusätzlich gilt in Lingenau der  Gesamtbebauungsplan 2018 (Ortskern-Plan) einzuhalten. Kann dieser nicht eingehalten werden, muss auf der Gemeinde zusätzlich ein „Antrag auf Ausnahme des Gesamtbebauungsplan nach §35 des Raumplanungsgesetz“ schriftlich gestellt werden.

Ablauf bei Einreichung eins Bauvorhabens

  1.  Alle Bauvorhaben müssen bei der Gemeinde Lingenau eingereicht werden.
  2. Prüfung durch die Gemeinde, ob das Bauvorhaben ein freies, anzeigepflichtiges oder bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ist.
  3. Anschließen wenn erforderlich, wird der eingereichte Vorausplan in der monatlich stattfindenden Bauausschusssitzung mit dem Gestaltungsbeirat behandelt.
  4. Wird dem Bauvorhaben aus ortsbildlicher Sicht zugestimmt, erhält der Antragsteller von der Gemeinde per E-Mail oder Schreiben die Information, dass er einen Bauantrag unter Anschluss von Plänen (2-fach und in digitaler Form) bei der Gemeinde einreichen kann.
  5. Die Gemeinde überprüft die Übereinstimmung der Planunterlagen mit dem Ergebnis der Bauausschusssitzung und übermittelt den Bauantrag mit 2-facher Planausfertigung direkt an die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald. Nun ist die Baurechtsverwaltung für den weiteren Verlauf des Bauverfahren zuständig.

Entwürfe zu Bauvorhaben zur Behandlung im Bauausschuss benötigen folgende Inhalte

  • Grundrisse
  • Darstellung der Geländesituation in den Grundrissen
  • Höhenlinien (Stufung 0,5 m) oder Höhenpunkte
  • Ansichten, Schnitte mit Bestandsgelände und geplantem Gelände
  • Beschreibung des Bauvorhabens inkl. Aussagen zur Materialisierung und deren Farben außen
  • In den Plänen ist eine farbliche Unterscheidung von Bestand, Abbruch und Neubau vorzunehmen
  • Lageplan mind. M 1:500 mit Nachbargebäuden
  • Zusätzlich sind die Unterlagen digital an gemeinde@lingenau.at zu übermitteln.

Planabweichungen

Für Planabweichungen während der Bauphase ist vor der Umsetzung, ein Ansuchen um Bewilligung von Planabweichungen gemäß § 35  des Baugesetz mit einem Deckplan (2-fache Ausführung und digital) auf der Gemeinde einzureichen.

Baurechtsverwaltung Bregenzerwald

Die Gemeinde Lingenau ist mit März 2019 in die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald aufgenommen worden. Das Team der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald kümmert sich um die baurechtlichen Anliegen von Bürger/-innen und Gemeinden. Bei der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald handelt es sich um eine moderne Bürgerservicestelle für unsere Gemeinde und Bürger.

Flächenwidmung

Jeder Bürger hat die Möglichkeit über den „Vorarlberg Atlas“ zu prüfen, wie seine Grundstücke gewidmet sind. Möchte auf einem Grundstück etwas gebaut werden, ist in erster Linie zu prüfen, ob das Grundstück die passende Widmung vorweist. Ein Umwidmungsverfahren erfolgt nach dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz. Zusätzlich ist der Räumliche Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde eine wesentlich Grundlage dafür. 


Umwidmung

Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sind schriftlich vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen. Andere Personen sind nur dann ansucheberechtigt, wenn sie vom Grundeigentümer schriftlich dazu ermächtigt oder berufsmäßige Parteienvertreter sind. Die laut Ansuche-Formular erforderlichen Planunterlagen (Lageplan, Erschließungsplan) werden bei des Abgabe des Ansuchens im Gemeindeamt (Bauamt) erstellt und dem Ansuchen beigelegt. 

Verfahren

  1. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe für Bau & Raumplanung finden monatlich statt. In dieser Sitzung wird eine Stellungnahme seitens des Arbeitsgruppe zur eingebrachten Anregung abgegeben.
  2. Der Beurteilung kann im Bedarfsfall eine Vorbesprechung des Antrages mit dem Amtssachverständigen für Baurecht und Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung vorausgehen.
  3. Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe für Bau & Raumplanung wird dem Antragsteller mitgeteilt.
  4. Bei positiver Stellungnahme und Vorliegen einer nachgewiesenen Bebauungsabsicht (= genehmigungsfähige Baueinreichplanung) oder bei Abschluss eines entsprechenden Raumplanungsvertrages gemäß § 38 a Vlbg. Raumplanungsgesetz kann das Umwidmungsverfahren eingeleitet werden.
  5. Die Verfahrensart ist nach dem Raumplanungsgesetz geregelt und von der Behörde (Gemeinde & Land) durchzuführen. 

Ausnahme Flächenwidmungsplan

Der Gemeindevorstand kann nach § 22 des Raumplanungsgesetz aufgrund von Kleinräumigkeit eine Ausnahmebewilligung für die Errichtung eines Bauwerks erteilen, (im Ausmaß von 25m² inkl. Vordach). Dafür ist ein Antrag auf der Gemeinde einzureichen - siehe Formularsammlung BRV Bregenzerwald

Grundteilung

Ist ein Grundstück zwar geteilt und hat eine separate Zufahrt, bedeutet dass nicht automatisch, dass man ein Baugrundstück besitzt. Die Grundteilung regelt die Besitzverhältnisse der Grundstücke. (Der Flächenwidmungsplan regelt die Nutzung der Grundstücke.) Die Zuständigkeit für Grundteilungen liegt beim Gemeindevorstand, dafür muss ein schriftlicher Antrag vorgelegt werden.


Was benötige ich für eine Grundteilung?

  • Vermessungsplan eines Vermessungsbüros
  • Antrag mit Begründung
  • Zustimmung aller betreffenden Grundstückseigentümer
  • Nachweis der rechtlich gesicherten Zufahrt (Vertrag)
  • Bescheinigung nach dem Vermessungsgesetz (erhältlich beim Vermessungsbüro)

Wie läuft eine Grundteilung ab?

  1. Einreichung auf der Gemeinde
  2. Behandlung im Gemeindevorstand 
  3. Bescheid-Erstellung & Bewilligung der Urkunden
  4. Antragsteller erhält die gestempelten Vermessungsurkunden & die Vorschreibung der Vergebührung
  5. Weitergabe der Urkunden durch den Antragsteller an den Notar zur Verbücherung. 

Zuständig


Portrait Sarina Berchtold
Kontaktdaten von Sarina Berchtold
Verwaltung
Sarina Berchtold
Hof 258
6951 Lingenau
Tel: +43 5513 6464 12
sarina.berchtold@lingenau.at

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