Hundehaltung

Meldepflicht

Jeder Hundehalter, der in Lingenau einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Lingenau (Bürgerservice) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden  unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.

Hundekot - richtig entsorgt

Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel möglich. 

Leinenpflicht

In Lingenau wurde eine Leinenpflicht für bestimmte Bereiche verordnet. (siehe Verordnung)

Außerhalb dieses Bereiches ist vom Hundebesitzer darauf zu achten, dass Fußgänger immer ungehindert passieren können. Freilaufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus.

Hundeabgabe_Verordnung (1.88 MB)

Verordnung über das Halten von Hunden (3.74 MB)

Zuständig


 
Kontaktdaten von Jenny Bechter
Bürgerservice & Verwaltung
Jenny Bechter
Hof 258
6951 Lingenau
Tel: +43 551 364 64 21
jenny.bechter@lingenau.at

Portrait Sarina Berchtold
Kontaktdaten von Sarina Berchtold
Verwaltung
Sarina Berchtold
Hof 258
6951 Lingenau
Tel: +43 5513 6464 12
sarina.berchtold@lingenau.at

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