Wohnsitz melden

Meldepflicht

Die Anmeldung hat der Unterkunftnehmer vorzunehmen. Für minderjährige Personen hat die erziehungsberechtigte Person die Anmeldung durchzuführen. Für minderjährige Personen, die nicht beim Erziehungsberechtigten Unterkunft nehmen, ist der Unterkunftgeber meldepflichtig.

Anmeldung

Eine Anmeldung hat unter Vorlage eines Ausweisdokumentes innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der neuen Unterkunft zu erfolgen. Gleichzeitig mit der Anmeldung im neuen Wohnsitzgemeindeamt ist auch die Abmeldung der aufgelassenen Unterkunft möglich (nur innerhalb Österreichs). Innerhalb Österreichs ist nur die Anmeldung eines einzigen Hauptwohnsitzes möglich. 

Abmeldung

Seit der Inbetriebnahme des Zentralen Melderegisters ist eine Abmeldung beim Wohnsitzgemeindeamt des bisherigen Wohnsitzes nur dann erforderlich, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt oder es sich bei der abzumeldenden Unterkunft um einen Nebenwohnsitz handelt. Ansonsten wird die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung im Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde vorgenommen. Die Abmeldung hat innerhalb von 3 Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft zu erfolgen.

Meldezettel

Meldebestätigungen werden im Gemeindeamt ausgestellt. 

Zuständig


Sonja Nußbaumer
Kontaktdaten von Sonja Nußbaumer
Bürgerservice & Tourismusbüro
Sonja Nußbaumer
Hof 258
6951 Lingenau
Tel: +43 551 364 64 11
sonja.nussbaumer@lingenau.at