Räumlicher Entwicklungsplan

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Es gibt im Vorarlberger Landesrecht (Raumplanungsgesetz, Baugesetz, Straßengesetz, Spielraumgesetz ...) eine Reihe von rechtlichen Instrumenten und Verfahren, die von den Planungs- und Baubehörden (Gemeinden) für eine qualitätsvolle räumliche Gemeindeentwicklung eingesetzt werden muss.

Die fachliche Grundlage dafür bilden vor allem der räumliche Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde.

Der Räumliche Entwicklungsplan der Gemeinde Lingenau wurde mit Bescheid der Abtl.  Raumplanung, Land Vorarlberg vom 10.03.2025 aufsichtsbehördlich genehmigt und seitens der Gemeinde auf der Homepage an der Anschlagtafel sowie im RIS rechtsmäßig kundgemacht.

Ein Detailauszug kann auf dem Gemeindeamt angefordert werden oder hier heruntergeladen werden.